Altersteilzeit beamte rlp 2023

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Altersteilzeit gem. § 80 b Landesbeamtengesetz. - Beginn der Altersteilzeit vor dem -. Die Altersteilzeit ist eine besondere Form der Teilzeitbeschäftigung. Sie wird zu neun Zehntel Ihrer Arbeitszeit vor Beginn der Altersteilzeit als ruhegehaltsfähige Dienstzeit berücksichtigt. Um als beamtete Lehrkraft zum eines Jahres in die Altersteilzeit überzugehen, muss mindestens das Lebensjahr vollendet sein. Es gibt für Beamt:innen jedoch keinen Rechtsanspruch auf den Wechsel in die Altersteilzeit. Über den Antrag hat der Dienstherr nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden. i968-18 i323-21 i146-16 i776-41 i153-14 i262-16 i809-33 i675-16 i716-22

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