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Wie berechne ich zinsen im mahnbescheid
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* Die Zinsberechnung erfolgt nach Banktagen (1 Monat = 30 Tage, 1 Jahr = Tage). Diese Berechnung ist im Mahnverfahren üblich. Bei anderen Berechnungsmethoden können sie leicht abweichende Ergebnisse erhalten. ** Das Zinsbeginn- und Zinsendedatum werden in die Berechnung einbezogen, d.h. für diese Tage werden ebenfalls Zinsen berechnet.
Sofern keine außergewöhnlichen Konstellationen (z.B. Zinsstaffeln) vorliegen, erfolgt automatisch eine Berechnung der laufenden Zinsen bis zum Tag des Erlasses des Mahnbescheids. Aus allen Forderungen, Kostenbeträgen und ausgerechneten Zinsen wird eine Gesamtsumme berechnet und ausgedruckt.
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