Onanieren gemeinsam

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Wer Selbstbefriedigung (Onanie, Masturbation) öffentlich praktiziert, kann nach § a des Strafgesetzbuchs als Erregung des öffentlichen Ärgernisses betraft werden. Zudem ist Selbstbefriedigung vor Kindern nach § StGB im Sinne des sexuellen Missbrauchs strafbar. Insidertipp #2: Zu den womöglich etwas „quälenderen“ Tipps gehört, seine erogene Zone einfach einige Tage unberührt zu lassen. Dieses kleine Zölibat ist zwar hart für alle regelmäßigen Onanierer. Doch es lohnt sich. Die Belohnung: wesentlich intensivere Empfindungen. i360-36 i206-15 i615-39 i698-24 i617-31 i880-38 i298-39 i632-36 i436-26

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