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Einseitige kündigung mietvertrag
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Mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten kann vom Mieter eine ordentliche Kündigung des Mietvertrages ohne Angabe eines Kündigungsgründes jederzeit erfolgen. Die Kündigung muss dem Vermieter schriftlich und rechtzeitig zugestellt werden, damit die Kündigungsfrist eingehalten werden kann.
Die Kündigung stellt eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung dar und wird daher erst in dem Zeitpunkt wirksam, in welchem sie dem Kündigungsempfänger zugeht. [1] Einer Annahme der Kündigung durch den Kündigungsempfänger bedarf es nicht.
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w616-19
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