Heizkostenabrechnung mieterwechsel

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Die meisten Mieterwechsel erfolgen innerhalb einer laufenden Abrechnungsperiode für die Nebenkosten. Grundsätzlich gilt, dass jeder Mieter nur die Betriebskosten für die Dauer seiner Mietzeit tragen muss. Normalerweise sind diese als Nebenkostenpauschale bereits in der Miete enthalten. Verteilung der Wärme- und Wassergrundkosten beim Mieterwechsel Je nachdem welcher Verteilerschlüssel für die Heizkostenabrechnung zugrunde gelegt wird, gelten 30 bis 50 Prozent der Kosten als verbrauchsabhängige Grundkosten. Diese können zeitanteilig, also 1/12 der Kosten pro Monat, abgerechnet werden. w695-40 w223-44 w211-36 w586-20 w246-29 w235-36 w799-22 w601-43 w330-18

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