Unterschied befristete und unbefristete aufenthaltserlaubnis

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Es gibt befristete und unbefristete Aufenthaltstitel. Befristet werden z. B. die Aufenthaltserlaubnis und das Visum erteilt. Unbefristete Aufenthaltstitel sind die Niederlassungserlaubnis und die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU. Ein unbefristetes Visum für Deutschland gibt es nicht. Eine befristete Aufenthaltserlaubnis wird dadurch gekennzeichnet – so sagt es der Name schon –, dass sie befristet ist, sprich also für einen bestimmten Zeitraum erteilt wird. In der Regel wird die Aufenthaltserlaubnis für 1, 2 oder 3 Jahre erteilt, je nach Zweck/Grund. r262-39 r647-41 r693-41 r290-12 r758-28 r647-29 r275-40 r486-28 r290-24

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