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Unterschied befristete und unbefristete aufenthaltserlaubnis
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Es gibt befristete und unbefristete Aufenthaltstitel. Befristet werden z. B. die Aufenthaltserlaubnis und das Visum erteilt. Unbefristete Aufenthaltstitel sind die Niederlassungserlaubnis und die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU. Ein unbefristetes Visum für Deutschland gibt es nicht.
Eine befristete Aufenthaltserlaubnis wird dadurch gekennzeichnet – so sagt es der Name schon –, dass sie befristet ist, sprich also für einen bestimmten Zeitraum erteilt wird. In der Regel wird die Aufenthaltserlaubnis für 1, 2 oder 3 Jahre erteilt, je nach Zweck/Grund.
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